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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 226/18

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Verwirkung von Nachforderungen eines Krankenhauses

2. Hier: Kein ins Auge springender Korrekturbedarf von Krankenhausabrechnungen.

3. Krankenhäuser können sich nicht auf Grundrechte (einschl. Art. 3 Abs. 1 GG) berufen, wenn sie sich mehrheitlich oder vollständig in öffentlicher Trägerschaft befinden.

4. Hier: Kein Verstoß der Krankenkasse gegen das Willkürverbot oder den Grundsatz von Treu und Glauben.

Fundstelle(n):
RAAAJ-39992

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 27.05.2020 - L 4 KR 226/18

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