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BFH Urteil v. - II R 53/87 BStBl 1990 II S. 149

Gesetze: BewG § 22 Abs. 3BewG § 76 Abs. 1 und 3AO 1977 §§ 176, 177

Fehlerbeseitigende Fortschreibung, auch ohne daß ein klarliegender, einwandfrei feststellbarer Fehler vorliegt

Leitsatz

Fehler i.S. des § 22 Abs. 3 Satz 1 BewG ist jede objektive Unrichtigkeit. Für die Zulässigkeit der fehlerberichtigenden Fortschreibung ist nicht Voraussetzung, daß ein klarliegender, einwandfrei feststellbarer Fehler vorliegt (Aufgabe von BFHE 134, 164, BStBl II 1982, 6).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 149
BFH/NV 1990 S. 9 Nr. 2
HAAAA-93092

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BFH, Urteil v. 29.11.1989 - II R 53/87

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