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BFH Urteil v. - VI R 154/86 BStBl 1990 II S. 121

Gesetze: EStG 1981 § 3 Nr. 12 Satz 2EStG 1981 § 3c

Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für hauptamtliche Bürgermeister in Hessen gilt nur amtstypische Aufwendungen ab; andere Aufwendungen können daneben ohne Anrechnung der Entschädigung als Werbungskosten geltend gemacht werden

Leitsatz

Erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister in Hessen eine nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung, die nach der Auslegung durch das FG lediglich bestimmte amtstypische Aufwendungen ersetzen soll, so können ihm andere beruflich veranlaßte Aufwendungen daneben als Werbungskosten anerkannt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 121
BFH/NV 1989 S. 46 Nr. 11
YAAAA-93082

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 09.06.1989 - VI R 154/86

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