Gesetzgebung | Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen (BMF)
Das BMF hat am den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe" veröffentlicht.
Hintergrund: Bisher sind neben den zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Steuerberatern, Rechtsanwälten, europäischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern sowie vereidigten Buchprüfern zahlreiche weitere Personen und Vereinigungen in beschränktem Umfang zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Diese Personen und Vereinigungen werden bislang abschließend im Steuerberatungsgesetz (StBerG) aufgezählt. In diesem Bereich besteht Handlungsbedarf, nachdem die Europäische Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien. Die Befugnis zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen soll vor diesem Hintergrund neu geregelt werden.
Darüber hinaus ist die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen reformbedürftig. Derzeit ist die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen nur gegenüber Angehörigen im Sinne der Abgabenordnung zulässig. Dies erscheint mit Blick auf die in allen übrigen Rechtsgebieten unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zulässige unentgeltliche Rechtsberatung sachlich kaum mehr zu rechtfertigen
Zudem besteht im Bereich der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine insbesondere aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Änderungsbedarf. Aus diesem Anlass sollen die Regelungen über die Lohnsteuerhilfevereine in Anlehnung an die Vorschriften zu den Berufsausübungsgesellschaften neu strukturiert werden. Schließlich sollen in einigen weiteren kleineren Punkten des Berufsrechts der Steuerberater Änderungen vorgenommen werden.
Die geplanten Regelungen:
Das geplante Gesetz sieht eine Neuregelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen vor. Künftig soll auf eine abschließende Aufzählung der befugten Personen und Vereinigungen verzichtet werden. Stattdessen soll die Befugnis neu geordnet und um eine (generalklauselartig formulierte) Regelung zur Hilfeleistung in Steuersachen, die als Nebenleistung zu einer nichtsteuerberatenden Haupttätigkeit erbracht wird, ergänzt werden.
In diesem Zusammenhang soll auch die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen aus dem bisherigen Regelungssystem herausgenommen und gesondert geregelt werden. Zugleich sollen Berufs- und Interessenvereinigungen sowie genossenschaftliche Prüfverbände, Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen (weiterhin) geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen.
Außerdem ist vorgesehen, die Vorschrift über die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen weitestgehend an die Regelung des § 6 RDG anzugleichen, die für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten gilt. Damit entsteht ein kohärentes Regelungsgefüge.
Der Referentenentwurf (Bearbeitungsstand: ) ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Das Gesetz soll im Wesentlichem am in Kraft treten.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
KAAAJ-39844