Zur Vermögensteuerpflicht einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bei Verpachtung eines Gewerbebetriebs
Leitsatz
Verpachtet eine juristische Person des öffentlichen Rechts die für die Führung eines Gewerbebetriebs wesentlichen Grundlagen und ermöglicht sie dadurch dem Pächter, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben, unterliegt sie mit der Verpachtung des Gewerbebetriebs der Vermögensteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2g VStG. Dies gilt auch, wenn die juristische Person des öffentlichen Rechts ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt und die Verpachtung bei ihr nachhaltig zu Verlusten führt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 1100 BFH/NV 1990 S. 86 Nr. 11 DAAAA-93076