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BFH Urteil v. - V R 167/84 BStBl 1990 II S. 1095

Gesetze: UStG 1980 § 18 Abs. 8 Nr. 3UStDV § 51 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3UStDV § 55

- Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den Leistungsempfänger (§ 18 Abs. 8 Nr. 3 UStG, § 51 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 UStDV) - Haftung des Leistungsempfängers (§ 55 UStDV)

Leitsatz

1. Die Einbehaltungs- und Abführungspflicht des Leistungsempfängers tritt gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 UStDV 1980 nur ein, wenn der Leistungsempfänger entweder weiß, daß der Leistende ein nicht im Erhebungsgebiet ansässiger Unternehmer ist, oder wenn bei ihm entsprechende Zweifel bestehen oder unter den gegebenen Umständen solche Zweifel hätten bestehen müssen.

2. Soweit der Leistungsempfänger nicht zur Einbehaltung und Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist, haftet er nicht gemäß § 55 UStDV 1980.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1095
JAAAA-93074

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 23.05.1990 - V R 167/84

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