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BFH Urteil v. - VI R 89/88 BStBl 1990 II S. 1092

Gesetze: EStG § 40a Abs. 3

Der Begriff "Arbeitsstunde" in § 40a Abs. 3 EStG 1979 (§ 40a Abs. 4 EStG 1990) ist als Zeitstunde zu verstehen

Leitsatz

Der Begriff "Arbeitsstunde in § 40a Abs. 3 EStG ist als Zeitstunde zu verstehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1092
BFH/NV 1990 S. 85 Nr. 11
PAAAA-93072

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BFH, Urteil v. 10.08.1990 - VI R 89/88

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