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BFH Urteil v. - VIII R 30/89 BStBl 1990 II S. 1081

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

1. Zu den Voraussetzungen für die Auflösung eines einheitlich gewährten Kredits in einzelne Kreditgeschäfte 2. Zur Hinzurechnung des Mindestbestandes eines Kontokorrentkredits als Dauerschuld

Leitsatz

1. Ein einheitlich gewährter Kredit kann in einzelne, steuerlich für sich zu beurteilende Kreditgeschäfte aufgelöst werden, wenn ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Kreditgewährungen, den einzelnen Warengeschäften und deren Abwicklung festgestellt werden kann.

2. Die Hinzurechnung eines Mindestbestandes aufgrund eines Kontokorrentkreditverhältnisses als Dauerschuld kann nicht deshalb unterbleiben, weil Teilkredite vorzeitig - etwa aus dem Erlös anderer Waren - getilgt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1081
BFH/NV 1990 S. 85 Nr. 11
EAAAA-93067

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BFH, Urteil v. 07.08.1990 - VIII R 30/89

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