Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 2EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. aLStDV § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2
Einnahmen auf Grund einer Pensionsregelung des Arbeitgebers sind Leibrenten i. S. des § 22 EStG, soweit sie als Ertrag einer vom Arbeitnehmer geleisteten Einmalzahlung anzusehen sind
Leitsatz
1. Vom Arbeitgeber zufließende Versorgungsbezüge sind insoweit Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG, als sie Ertrag eines vom Arbeitnehmer hingegebenen, auf die Lebenszeit des/der Bezugsberechtigten verrenteten Kapitals sind.
2. Kauft sich ein Arbeitnehmer mit eigenem Vermögen (auch: versteuertem oder nichtsteuerbar bezogenem Arbeitslohn) in eine Pensionsregelung seines Arbeitgebers ein, sind die Versorgungsbezüge gegebenenfalls im Schätzungswege in ein nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerbares Ruhegeld und in eine nur mit dem Ertragsanteil steuerbare Leibrente aufzuteilen.
3. Eine Einmalzahlung für eine sofort beginnende Leibrente ist keine "frühere Beitragsleistung" i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 LStDV.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 1062 VAAAA-93057
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