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BFH Urteil v. - IV B 169/89 BStBl 1990 II S. 1059

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1

Überwiegend private Veranlassung der Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß in einem Wintersportort während der Skisaison bei langer Mittagspause

Leitsatz

Die Frage, ob eine viereinhalbstündige Mittagspause als Indiz für eine nicht unerhebliche private Mitveranlassung einer Kongreßreise angesehen werden kann, ist - zumindest nach Ergehen des (BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19) - nicht (mehr) von grundsätzlicher Bedeutung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1059
BFH/NV 1990 S. 84 Nr. 11
RAAAA-93054

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 05.09.1990 - IV B 169/89

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