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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 4 AS 413/20

Gesetze: § 92 Abs 1 S 1 SGG; § 153 Abs 1 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Klage wird unzulässig, wenn die ladungsfähige Anschrift eines Klägers im Laufe des Gerichtsverfahrens (hier Berufung) nicht mehr bekannt ist.

Fundstelle(n):
CAAAJ-39462

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 16.11.2022 - L 4 AS 413/20

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