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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 997/22

Gesetze: SGB VI § 43

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Beurteillung des Eintritts des Leistungsfalls der Erwerbsminderung ist eine rückschauende Betrachtungsweise maßgeblich. Stellt sich retrospektiv heraus, dass eine (zunächst möglicherweise nur vorübergehende) Leistungsminderung nicht endet, ist der Beginn der Leistungsminderung identisch mit dem Eintritt der Erwerbsminderung. Die objektive Beweislast für das Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalls trägt der die Rente begehrende Versicherte.

Fundstelle(n):
NAAAJ-39373

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.03.2023 - L 10 R 997/22

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