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GmbH & Co. KG | Haftung des Geschäftsführers der geschäftsführenden GmbH
Die Haftung des Geschäftsführers der geschäftsführenden GmbH einer GmbH & Co. KG erstreckt sich auch dann auf die KG, wenn die Geschäftsführung der KG nicht die alleinige oder wesentliche Aufgabe der GmbH ist.
Am Pflichtenkreis des Geschäftsführers ändere sich durch Mehrfachgeschäftsführungen im Grundsatz nichts, so das Gericht. Auch eine zulässige Ressortverteilung innerhalb der Geschäftsführung lasse die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte der Gesellschaft nicht entfallen. Hinsichtlich der dem ressortunzuständigen Geschäftsführer verbleibenden Überwachungspflichten gebe es keinen sachlichen Grund, die Schutzwirkung zugunsten der KG zu beschränken und die Überwachungspflichten anders zu behandeln als die Geschäftsführe...