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BFH Urteil v. - I R 66/86 BStBl 1989 II S. 995

Gesetze: AO 1977 § 160

Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von Zahlungsempfängern sind deren Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen

Leitsatz

Eine Aufforderung zur Benennung von Zahlungsempfängern ist auch dann rechtmäßig, wenn dem Steuerpflichtigen mit Sicherheit Betriebsausgaben entstanden sind (Anschluß an , BFHE 128, 1, BStBl II 1979, 587).

2. Sind die Zahlungsempfänger zwar nicht im einzelnen benannt, aber nach den Gesamtumständen in ihrer Zusammensetzung bekannt, so sind ihre Einkommensverhältnisse bei der Höhe des nach § 160 AO 1977 nicht abziehbaren Betrages zu berücksichtigen. Dabei gehen Unsicherheiten über die genauen Einkommensverhältnisse der Zahlungsempfänger zu Lasten des Steuerpflichtigen (Anschluß an , BFHE 138, 317, BStBl II 1983, 654).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 995
BFH/NV 1989 S. 49 Nr. 12
FAAAA-93019

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 09.08.1989 - I R 66/86

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