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BFH Urteil v. - VI R 102/88 BStBl 1989 II S. 972

Gesetze: EStG 1981 § 9 Abs. 1EStG 1981 § 12 Nr. 1

Aufwendungen für den Transport von Arbeitsmitteln sind bei einem privat veranlaßten Umzug nicht als Werbungskosten abzugsfähig

Leitsatz

Bei einem durch private Gründe veranlaßten Umzug sind die durch den Transport von Arbeitsmitteln entstehenden (anteiligen) Aufwendungen keine Werbungskosten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 972
BFH/NV 1989 S. 46 Nr. 11
HAAAA-93014

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BFH, Urteil v. 21.07.1989 - VI R 102/88

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