Verspätungszuschlag gegen GmbH-Geschäftsführer bei GmbH & Co. KG zulässig; kein Verspätungszuschlag bei Steuerfestsetzung von 0 DM
Leitsatz
1. Kommt eine GmbH & Co. KG ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe der Gewinnfeststellungserklärung und der Vermögensaufstellung nicht nach, kann gegen den Geschäftsführer der die Geschäfte der KG führenden GmbH ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
2. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist nicht zulässig, wenn die Steuererklärung, wegen deren verspäteter Abgabe ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll, zu einer Steuerfestsetzung von 0 DM führt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 955 BFH/NV 1989 S. 49 Nr. 12 IAAAA-93005
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