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BFH Urteil v. - VI R 176/85 BStBl 1989 II S. 925

Gesetze: EStG 1982 § 9 Abs. 1 Nr. 4

Abholfahrten des Ehegatten mit eigenem PKW (Leerfahrten) sind auch dann nicht als Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abzugsfähig, wenn sie beruflich veranlaßt sind

Leitsatz

Fahrtkosten für Leerfahrten mit dem eigenen PKW, um den Ehegatten nach Dienstschluß von seiner Arbeitsstätte abzuholen und zur Wohnung zurückzubringen, sind auch dann nicht als Werbungskosten absetzbar, wenn die Abholfahrt darauf beruht, daß kein öffentliches Verkehrsmittel mehr verkehrt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 925
BFH/NV 1989 S. 38 Nr. 9
KAAAA-93000

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BFH, Urteil v. 07.04.1989 - VI R 176/85

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