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LSG Bayern Beschluss v. - L 12 SF 63/22

Leitsatz

Leitsatz:

Die Staatskasse ist an die Ausübung des Wahlrechts des Rechtsanwaltes, ob er die Anrechnung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Geschäfts- oder die Verfahrensgebühr vornimmt, gebunden.

Fundstelle(n):
XAAAJ-38901

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 02.05.2022 - L 12 SF 63/22

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