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BFH Urteil v. - VII B 70/89 BStBl 1989 II S. 899

Gesetze: FGO §§ 51 Abs. 1, 108ZPO § 42 Abs. 2

Zur Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

Leitsatz

1. Das Gesuch auf Richterablehnung ist auch im Tatbestandsberichtigungsverfahren nach § 108 Abs. 1 FGO statthaft.

2. Für das Ablehnungsgesuch besteht dann kein Rechtsschutzinteresse, wenn bei Begründetheit des Ablehnungsantrags eine weitere richterliche Tätigkeit im Berichtigungsverfahren ausgeschlossen wäre (hier: Ablehnung sämtlicher Richter des Spruchkörpers).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 899
BFH/NV 1989 S. 47 Nr. 11
DAAAA-92989

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BFH, Urteil v. 17.08.1989 - VII B 70/89

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