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Zur Besteuerung vermögensverwaltender Immobilien-Personengesellschaften im Konzernverbund
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1302Für in- und ausländische Investoren bieten sich mehrere Optionen bei der Strukturierung ihrer Immobilieninvestments. Aus Gründen der Flexibilität, Ergebniskonsolidierung oder Gewerbesteuervermeidung etc. finden sich in (inter)nationalen Immobilienkonzernen häufig vermögensverwaltende Haltestrukturen der jeweiligen inländischen Immobilieninvestments.
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Einordnung
[i]Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen an vermögensverwaltenden PersonengesellschaftenIn mehrstöckigen, transparenten Immobiliengesellschaften tritt in der Praxis der Fall auf, dass Immobilien über vermögensverwaltende Objektgesellschaften gehalten werden. Vermögensverwaltende (Tochter-)Personengesellschaften ermitteln dabei häufig ihren Gewinn nicht als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, sondern bereits nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG (Betriebsvermögensvergleich). Dies ist dem Umstand der verwaltungsökonomischen Konsolidierung bzw. der bereits bestehenden handelsrechtlichen Buchführungspflicht der Unternehmensgruppe geschuldet. Andernfalls müsste die Obergesellschaft die anteiligen Einkünfte ihrer vermögensverwaltenden Objektgesellschaften anteilig in ihrer eigenen Buchführung erfassen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es de...