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BFH Urteil v. - X R 14/85 BStBl 1989 II S. 779

Gesetze: EStG 1977 § 10 Abs. 1 Nr. 1

Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

Leitsatz

Vom Erben aufgrund testamentarischer Anordnung erbrachte Grabpflegeaufwendungen können jedenfalls so lange nicht als dauernde Last abgezogen werden, als sie den Wert des Nachlasses nicht übersteigen (Fortführung des , BFHE 91, 149, BStBl II 1968, 259).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 779
BFH/NV 1989 S. 38 Nr. 9
OAAAA-92955

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BFH, Urteil v. 04.04.1989 - X R 14/85

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