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Regelung hybrider und virtueller Versammlungen im StBerG (Referentenentwurf)
[i]Anlass sind positive, in der Corona-Pandemie gesammelte ErfahrungenDas Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe vorgelegt (Mitteilung v. ). Mit dem Entwurf soll u. a. der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) die Möglichkeit eingeräumt werden, Versammlungen künftig auch in virtueller oder hybrider Form abzuhalten. Der Gesetzgeber hatte bereits in der Corona-Pandemie den Kammern diese Formen von Versammlungen ermöglicht. Das COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG) ist allerdings mit Ablauf des außer Kraft getreten. Die damals gesammelten positiven Erfahrungen sind Anlass, hieran anzuknüpfen. Darüber hinaus sollen kleinere Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe erfolgen.