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BFH Urteil v. - VIII R 302/84 BStBl 1989 II S. 697

Gesetze: BerlinFG 1976 § 14EStG §§ 4, 5, 7

Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung mindert die Bemessungsgrundlage des Ersatzwirtschaftsguts für die erhöhten Absetzungen nach § 14 BerlinFG

Leitsatz

Werden stille Reserven mit Hilfe einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen, so können erhöhte Absetzungen nach § 14 BerlinFG (1976) nur von dem nach der Übertragung verbleibenden Buchwert in Anspruch genommen werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 697
BFH/NV 1989 S. 39 Nr. 9
SAAAA-92932

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BFH, Urteil v. 11.04.1989 - VIII R 302/84

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