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Steuerberatung | Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Frage, ob wegen der in § 1 Satz 2 InsO normierten Zielsetzung, dem redlichen Schuldner Gelegenheit zu geben, sich von seinen Schulden zu befreien, § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG dahin auszulegen ist, dass ein Vermögensverfall nur vorliege, wenn der Steuerberater die Befreiung von seinen Schulden durch die InsO nicht erlangen kann, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts. (2) Das Inkrafttreten der InsO hat an der gesetzlichen Grundentscheidung nichts geändert, dass den Beruf des Steuerberaters nur ausüben dürfen soll, wer in geordneten Vermögensverhältnissen lebt. Vermögensverfall ist bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Eintragung in das Verzeichnis nach § 26 Abs. 2 InsO oder nach § 915 ZPO zu vermuten. Auch an den Voraussetzungen für di...