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Lexikon - Stand: 24.02.2026

(B) Lexikon Lohnbüro - Teil B

a) Grundsätze der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht entsteht kraft Gesetzes und erfasst in erster Linie Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt sind und die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht – abgesehen von dem Tatbestand einer geringfügigen Beschäftigung – Versicherungspflicht ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts. In der Krankenversicherung sind Arbeitnehmer dagegen nur dann versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Dies gilt einheitlich für die alten und neuen Bundesländer. Die versicherungsrechtliche Beurteilung in der Krankenversicherung gilt grundsätzlich auch für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Für die Beurteilung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung gibt es zwei verschiedene Jahresentgeltgrenzen. Ab gilt Folgendes:

Die Grenze von 69750 € gilt für alle Arbeitnehmer, die am wegen Überschreitens der bisherigen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und in der privaten Krankenversicherung versichert waren. Die Grenze von 77400 € gilt für ...

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