5 vor Finanzmanagement
8. Aufl. 2023
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IV. Investitionsbedarf feststellen und Investitionsrechnungen durchführen
1. Investitionsbedarf
126Als Investition bezeichnet man die Bindung von Kapital in Sachgüter oder Rechte. Eine Investition stellt somit eine Mittelverwendung dar. Unter Investitionsbedarf werden alle für eine Rechnungsperiode geplanten Investitionen subsumiert. Hierbei werden die einzelnen Investitionsarten nach Dringlichkeit eingeteilt. Eine einfache Einteilung kann in folgende Bereiche erfolgen:
Notwendige Investitionen
Wenn die notwendigen Investitionen nicht vorgenommen werden würden, wären die wesentlichen betrieblichen Ziele gefährdet.
Erwünschte Investitionen
Die erwünschten Investitionen sind nicht zwingend erforderlich, um das Unternehmensziel zu erreichen. Werden sie vorgenommen, dürften sie die betrieblichen Ziele jedoch fördern. Die erwünschten Investitionen sollten nur bei einer gesicherten Finanzlage realisiert werden.
1.1 Investitionsarten
127Es werden im Wesentlichen folgende Investitionsarten unterschieden:
Sachinvestitionen
[i]SachinvestitionenHierbei handelt es sich um Investitionen, die unmittelbaren Einfluss auf den Leistungsprozess des Unternehmens haben (z. B. Maschinen). Aus diesem Grund werden Sachinvestitionen auch als...