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Probeklausur § 15 Abs. 3a RVG
Die RVG-Prüfung ist für die meisten Prüfungsteilnehmer die „Stressklausur“ schlechthin. Es wird viel Wissen in kurzer Zeit abgefragt. Viele Prüfungsteilnehmer schaffen die Klausur nur knapp oder leider gar nicht in der vorgegebenen Zeit. Umso wichtiger ist es, hier Probeklausuren zu schreiben.
Wichtige Hinweise für die Prüfung
Bitte achten Sie in Bezug auf § 15 III RVG auf folgende Grundregeln:
Findet z. B. eine Prüfung des § 15 III RVG hinsichtlich der Einigungsgebühr statt, muss dies zwingend auch bei der Verfahrensgebühr der Fall sein.
Die Prüfung nach § 15 III RVG findet immer auf den höchsten Gebührensatz und die Summe der Streitwerte statt.
Achten Sie auf Ihre Formulierungen: Wenn Sie nur prüfen und keine Kürzung vornehmen, dann schreiben Sie „geprüft gem. § 15 III RVG“. Nehmen Sie eine Kürzung der Gebühren vor, schreiben Sie: „geprüft und gekürzt gem. § 15 III RVG“.
Aufgaben und Lösungen
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