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Anpassung der bisherigen Vorsorgeplanung vor dem Hintergrund des neuen Betreuungsrechts
Da zum zahlreiche Rechtsänderungen im Betreuungsrecht wirksam geworden sind, sollten diese zum Anlass genommen werden, die im persönlichen Bereich, aber insbesondere auch im eigenen Unternehmen bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen zu überprüfen und sich die Frage zu stellen, ob diese ausreichen oder es weiteren Handlungsbedarf gibt. Denn sobald ein Betroffener seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann und keine ausreichenden vorsorglichen Maßnahmen ergriffen hat, stellt sich die Frage nach einer gesetzlichen Betreuung. Diese sollte unbedingt vermieden werden.
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Neue Rechtsprechung zum Betreuungsrecht
[i]Gelegenheit zur StellungnahmeZur Sicherung seiner Rechte ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er hat das Recht, zu allen Tatsachen angehört zu werden, die der richterlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden. Daher ist ein Betroffener erneut anzuhören, wenn das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heranzieht, die im Zeitpunkt der Anhörung des Betroffenen durch das Amtsgericht noch nicht vor...