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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 2466/22

Gesetze: SGB XII § 44a

Leitsatz

Leitsatz:

Hat sich die Vorläufigkeit einer Leistungsbewilligung durch Zeitablauf (§ 44a Abs. 6 Satz 1 SGB XII) erledigt, darf die Vorläufigkeit der Bewilligung im gerichtlichen Verfahren unabhängig davon, ob sie ursprünglich rechtswidrig war, nicht mehr aufgehoben werden.

Fundstelle(n):
LAAAJ-36961

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.03.2023 - L 7 SO 2466/22

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