1. Das Hilfsmittelbegehren auf die Versorgung mit einem PTBS-Assistenzhund konkretiert sich mit dem Kauf des Hundes auf den selbst beschafften Hund.
2. Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch nach § 18 Abs 6 SGB IX ist, dass die Kostenbelastung des Leistungsberechtigten wesentlich auf der Leistungsversagung des Rehabilitationsträgers beruht (vorliegend verneint).
3. Ein unter Beachtung des Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, stellt grundsätzlich ein Hilfsmittel iSd § 33 Abs 1 Satz 1 SGB V und keinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens dar.
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 31.01.2023 - L 11 KR 3181/20
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