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Der Wegzug aus erbschaftsteuerlicher Sicht
Steuerpflichten und Steuerfolgen
Der Wegzug aus Deutschland kann auch aus erbschaftsteuerlicher Sicht interessant sein. Zu beachten ist jedoch, dass allein die Aufgabe des Wohnsitzes und/oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland nicht immer (oder nicht gleich) zum gewünschten Erfolg führt. Dies liegt vor allem darin begründet, dass das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz neben der unbeschränkten Steuerpflicht auch eine erweiterte Form dieser Steuerpflicht kennt, zugleich auch auf die Person des Erwerbers abstellt und natürlich auch eine (erweiterte) beschränkte Steuerpflicht kennt.
Mit dem Wegzug endet die „Inländereigenschaft aufgrund eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts“ im Inland (sogenannte unbeschränkte Steuerpflicht).
Deutsche Staatsangehörige gelten auch danach als Inländer, bis sie sich länger als fünf Jahre dauernd im Ausland, ohne Wohnsitz im Inland aufgehalten haben (sogenannte erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht).
Die Inländereigenschaft begründet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Dabei wird sowohl auf die Person des Erblassers/Schenkers als auch die Person des Erwerbers abgestellt.
Damit kann die unbeschränkte Steuerpflicht durch Wegzug nur dann enden, we...