Keine Betriebsaufspaltung, wenn Ehefrau Alleingesellschafterin der Betriebsgesellschaft ist, die von dem Ehemann wesentliche Betriebsgrundlagen gepachtet hat, auch wenn Ehemann Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft ist und ihr das Gepräge gibt
Leitsatz
Verpachtet ein Steuerpflichtiger die wesentlichen Grundlagen seines Einzelunternehmens an eine GmbH, deren Anteile ausschließlich von der Ehefrau des Steuerpflichtigen gehalten werden, so rechtfertigt dies auch dann noch keine Annahme einer faktischen Betriebsaufspaltung, wenn der Steuerpflichtige als Geschäftsführer der GmbH angestellt wird und ihr aufgrund seiner beruflichen Ausbildung und Erfahrung das Gepräge gibt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 155 BFH/NV 1989 S. 3 Nr. 1 BAAAA-92741