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FG Münster Urteil v. - 4 K 1274/19 F

Gesetze: EStG § 15a Abs. 5

Verlust: Ausgleich/Verrechnung

Verlustausgleich von im Rahmen eines sog. Goldfinger-Modells über eine in Großbritannien ansässige General Partnership anerkannten Verlusten

Leitsatz

Im Rahmen eines sog. Goldfinger-Modells über eine in Großbritannien ansässige General Partnership rechtskräftig als gewerblich anerkannte Verluste können nachträglich über § 15a Abs. 5 EStG nicht als nicht ausgleichsfähig behandelt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 45
DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 45
DStRE 2023 S. 1432 Nr. 23
ErbStB 2023 S. 172 Nr. 6
ErbStB 2023 S. 172 Nr. 6
SAAAJ-36399

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FG Münster, Urteil v. 24.02.2023 - 4 K 1274/19 F

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