Duldungsbescheid und Vorsatzanfechtung bei der Überlassung eines Girokontos (sog. „Kontoleihe”) an Dritte
Leitsatz
Überlässt der Steuerpflichtige sein Girokonto einem insolventen Dritten für dessen betrieblichen Zahlungsverkehr in Kenntnis
dessen, dass der Dritte seine Gläubiger hierdurch benachteiligen möchte, stellen die Einzahlungen betrieblicher Einnahmen
des Dritten auf das Konto des Steuerpflichtigen anfechtbare Rechtshandlungen i.S. des § 3 Abs. 1 AnfG dar, für deren Rückgewähr
das FA den Steuerpflichtigen durch Duldungsbescheid in Anspruch nehmen kann.
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