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BFH Urteil v. - VI R 92/85 BStBl 1989 II S. 144

Gesetze: EStG 1980 § 9 Abs. 1 Nr. 4

Die Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zur Arbeitsstätte sind nicht abziehbar, wenn die Fahrt nicht von der eigenen Wohnung angetreten wird

Leitsatz

Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich nur bei Fahrten zwischen seiner eigenen Wohnung und der Arbeitsstätte als Werbungskosten abziehbar (Anschluß an Urteil des Senats vom VI R 207/84, BFHE 153, 337, BStBl II 1888, 706).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 144
BFH/NV 1989 S. 6 Nr. 2
UAAAA-92739

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BFH, Urteil v. 26.08.1988 - VI R 92/85

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