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BFH Urteil v. - I R 41/86 BStBl 1989 II S. 1029

Gesetze: KStG 1977 § 8 Abs. 3 Satz 2

Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung; Rückforderungsanspruch gem. §§ 30, 31 GmbHG

Leitsatz

1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann nur angenommen werden, wenn die Vermögensminderung auf einer Rechtshandlung der Organe der Kapitalgesellschaft beruht.

2. Der Rückforderungsanspruch gemäß §§ 30, 31 GmbHG hat den Charakter einer Einlageforderung.

3. Der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung steht nicht entgegen, daß sie auf Vorgängen beruht, die Strafbarkeit gemäß § 266 StGB (Untreue) auslösen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 1029
BFH/NV 1989 S. 52 Nr. 12
XAAAA-92725

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BFH, Urteil v. 13.09.1989 - I R 41/86

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