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Private Finanzplanung durch Steuerberater
Teil 5: Steuerung größerer Vermögensanlagen
Der liquide Vermögensbereich ist i. d. R. innerhalb des Gesamtvermögens von besonderer Bedeutung. Dieser umfasst per Definition neben Geldanlagen wie dem Tagesgeld auch Anlageklassen wie Aktien und Anleihen. Er ermöglicht eine breitere Streuung als andere Anlageformen, erhöht die Flexibilität und fungiert als wichtige Renditequelle innerhalb des Gesamtvermögens. Die meisten bestehenden Anlagekonzepte der Mandanten sind allerdings eher durch Zufall entstanden oder standardisiert und damit wie Stangenware: Sie passen selten auf Anhieb. Bei größeren Vermögen (ab etwa 1 Mio €) bieten sich individuellere Lösungsmöglichkeiten an. Dabei ist es eine weitere Herausforderung für den Vermögensträger, den passenden Anbieter zu finden.
Der liquide Vermögensbereich ist i. d. R. innerhalb des Gesamtvermögens von besonderer Bedeutung.
Die meisten bestehenden Anlagekonzepte sind allerdings eher durch Zufall entstanden oder standardisiert und damit wie Stangenware.
Bei der Wahl eines geeigneten Anlagekonzepts und Vermögensverwalters führen rationale Faktoren zum besten Ergebnis.
Der im Fachjargon als „Beauty-Contest“ bezeichnete Prozess bietet eine Reihe entscheidender Vorteile.
I. Überblick über die Beitragsreihe
Die Beitragsreihe „Private Finanzplanung durch Steuerberater“ besteht aus fünf Teilen und wird in aufeinander folgenden Heften veröffentlicht. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Beitragsreihe:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beitragsreihe
„Private Finanzplanung durch Steuerberater“
| ||
Teile der
Beitragsreihe |
Heftausgabe | |
Teil 1: | Mandantenbedarf und Beratungschancen | |
Teil 2: | Analyse der finanziellen Gesamtsituation | |
Teil 3: | Vermögensnachfolgeplanung – ein aufbereitetes
Gesamtkonzept | |
Teil 4: | Immobilien als Kapitalanlage – die Bedeutung einer
Wirtschaftlichkeitsanalyse | |
Teil 5: | Liquides Vermögen – größere Vermögensanlagen steuern |
II. Allgegenwärtig: die Herausforderung
Als Steuerberater kommt man regelmäßig mit dem liquiden Vermögen der Mandanten in Berührung – sei es im Rahmen der jährlichen Steuererklärung, bei der Verbuchung von Entnahmen oder der Kapitalentwicklung im Unternehmen. Manchmal geht der Mandant auch aktiv auf seinen steuerlichen Berater zu und bittet um Rat.
Das Problem: Die Anlageberatung gehört wie auch die Anlagevermittlung zu den Tätigkeiten, die in der Regel nicht über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Ein Steuerberater, der seinem steuerlichen Mandanten aus steuerlichen Gründen zu einer bestimmten Geldanlage rät, muss diesen über steuerliche Fragen hinaus über alle wesentlichen Risiken der empfohlenen Anlage aufklären und haftet in der Regel für eine fahrlässig falsche Anlageberatung im Rahmen des Mandatsverhältnisses. Besonders gefährlich ist es, wenn der Steuerberater auch noch Vermittlungsgebühren von einem Finanzdienstleister erhält. Trotzdem ist es selbstverständlich im Interesse des Steuerberaters, dass sein Mandant eine professionelle Beratung und Betreuung für sein liquides Vermögen erhält.
III. Die Steuerung größerer Vermögensanlagen
1. Anforderungen
Das eigene Vermögen bestimmt sich nicht allein durch den monetären Wert. Vielfach sind damit auch emotionale Aspekte verbunden. Schließlich ist Vermögen meist das Ergebnis eigener langjähriger, harter Arbeit oder manchmal zudem das Lebenswerk vorheriger Generationen. Nicht selten hängt von der Vermögensentwicklung die eigene persönliche Zukunft und/oder der eigene Lebensentwurf ab. S. 113