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InsVV | Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters
Ein Insolvenzverwalter kann, auch wenn er selbst als Rechtsanwalt zugelassen ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen externen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstandenen Gebühren und Auslagen aus der Masse entnehmen. Führt der als Rechtsanwalt zugelassene Verwalter diese Aufgaben selbst aus, kann er die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus der Insolvenzmasse entnehmen.
In beiden Fällen können die angefallenen Auslagen nach dem RVG ohne vorherige gerichtliche Festsetzung (vgl. § 64 Abs. 1 InsO) aus der Masse entnommen werden. Im Fall der Beauftragung eines externen Rechtsanwalts mit besonderen Aufgaben ergibt sich dies aus § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV, im Fall der eigenen Ausführung durch den Verwalter unmittelb...