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IWB Nr. 6 vom Seite 211

In guter Gesellschaft: Ungarn verschärft Compliance-Pflichten für Verrechnungspreise

Caroline Wies und Lukas Bühl

[i]Neue Dokumentationsvorschriften in Ungarn durch Verordnung Nr. 27/2022 (XII. 28.)Während sich betroffene Steuerpflichtige hierzulande mit den jüngsten Modifikationen der Dokumentationsvorschriften in Deutschland durch die Umsetzung der DAC 7-Richtlinie vertraut machen (vgl. hierzu Online-Nachricht v. , NWB PAAAJ-29554), zieht auf dem Gebiet der Verrechnungspreise auch in Ungarn ein frischer Wind auf. So hat das ungarische Wirtschaftsministerium am eine Änderung der Verordnung Nr. 32/2017 (X. 18.) über die Dokumentationsanforderungen und Mitwirkungspflichten im Rahmen der Steuererklärung veröffentlicht. Grund genug, Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen zu verschaffen.

I. Gesetzliche Änderungen bei ungarischen Verrechnungspreis- dokumentationsvorschriften

[i]Erweiterung von ErleichterungsvorschriftenIm Rahmen der neuen Verordnung wurde die ungarische Regelung zur Befreiung kleiner Unternehmen von der Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation angepasst. Bislang waren Unternehmen, deren konzerninterne grenzüberschreitende Transaktionen in einem Jahr die Summe von 50 Mio. Forint (ca. 129.000 €) nicht überschritten, von der Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation befreit. Die neue Verordnung verschafft diesbezügl...

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