Energiesteuerentlastung: Verheizen von Erdgas für die thermische
Abfallbehandlung – Energieerzeugnisse mit zweierlei Verwendungszweck
– Verwendung zur chemischen Reduktion
Leitsatz
Die Energiesteuerentlastung für das Verheizen von Erdgas für die thermische Abfallbehandlung setzt voraus, dass das Erdgas
nicht nur als Heizstoff, sondern mit zweierlei Verwendungszweck im Sinne des Art. 2 Abs. 4 Buchst. b 2. Anstrich RL (EG) 2003/96
eingesetzt wird.
Die durch das Verheizen ermöglichte thermisch-chemische Zerlegung von Schadstoffen in einer Abfallbehandlungsanlage stellt
keine nach dieser Richtlinienbestimmung als zweiter Verwendungszweck anzusehende Verwendung des Energieerzeugnisses bei der
chemischen Reduktion dar, da es sich lediglich um dem Prozess des Verheizens immanente physikalische oder chemische Reaktionen
handelt.
Fundstelle(n): DAAAJ-35730
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 15.06.2022 - 4 K 510/21 VE
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