Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
Leitsatz
1. Die Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann widerlegt werden,
wenn der Steuerberater substanziiert darlegt und beweist, dass im Einzelfall trotz des über sein Vermögen eröffneten Insolvenzverfahrens
oder der Eintragung im Schuldnerverzeichnis kein Vermögensverfall gegeben ist und er inzwischen wieder in geordneten Verhältnissen
lebt.
2. Soweit die fehlende Berechtigung bestehender Eintragungen im Schuldnerverzeichnis geltend gemacht wird, müssen der Nachweis
getilgter Forderungen erbracht und eine Löschungsbestätigung vorgelegt werden.
4. Der Umstand, dass ein Steuerberater nur als Angestellter tätig wird, reicht nicht aus, um nachzuweisen, dass Mandanteninteressen
nicht betroffen sind.
Fundstelle(n): DStR 2023 S. 110 Nr. 3 DStR 2023 S. 110 Nr. 3 DStR 2023 S. 111 Nr. 3 DStR 2023 S. 111 Nr. 3 DStR 2023 S. 12 Nr. 3 DStR 2023 S. 12 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 17/2023 S. 1229 NWB-Eilnachricht Nr. 17/2023 S. 1229 StB 2023 S. 275 Nr. 9 MAAAJ-35727
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