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FG Münster Urteil v. - 4 K 1954/21

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; StBerG § 48 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 26 Abs. 2; ZPO § 882b; GG Art. 12 Abs. 1

Verfahren

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

Leitsatz

1. Die Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann widerlegt werden, wenn der Steuerberater substanziiert darlegt und beweist, dass im Einzelfall trotz des über sein Vermögen eröffneten Insolvenzverfahrens oder der Eintragung im Schuldnerverzeichnis kein Vermögensverfall gegeben ist und er inzwischen wieder in geordneten Verhältnissen lebt.

2. Soweit die fehlende Berechtigung bestehender Eintragungen im Schuldnerverzeichnis geltend gemacht wird, müssen der Nachweis getilgter Forderungen erbracht und eine Löschungsbestätigung vorgelegt werden.

3. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG steht mit der nach Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsfreiheit im Einklang.

4. Der Umstand, dass ein Steuerberater nur als Angestellter tätig wird, reicht nicht aus, um nachzuweisen, dass Mandanteninteressen nicht betroffen sind.

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 110 Nr. 3
DStR 2023 S. 110 Nr. 3
DStR 2023 S. 111 Nr. 3
DStR 2023 S. 111 Nr. 3
DStR 2023 S. 12 Nr. 3
DStR 2023 S. 12 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2023 S. 1229
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2023 S. 1229
StB 2023 S. 275 Nr. 9
MAAAJ-35727

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FG Münster, Urteil v. 24.06.2022 - 4 K 1954/21

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