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FG Münster Urteil v. - 15 K 1593/21 U,AO

Gesetze: ZPO § 418 Abs. 2; ZPO § 178 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 180

Verfahren

Rechtzeitigkeit der Klageerhebung, Fristlauf durch Ersatzzustellung mittels PZU

Leitsatz

1. Derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit der Ersatzzustellung durch PZU beruft, muss den Nachweis eines anderen als des beurkundeten Geschehensablaufs erbringen, sodass ein Fehlverhalten des Zustellers und eine Falschbeurkundung in der Zustellungsurkunde belegt sind.

2. Entscheidend für ein die Ersatzzustellung durch Einlegen des Schriftstücks in den Briefkasten eröffnendes Fehlschlagen der gem. §§ 180 S. 1, 178 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 ZPO vorrangig durchzuführenden persönlichen Zustellung und der Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 ZPO ist, dass der Postzusteller aus seiner Sicht bei pflichtgemäßer Durchführung der vom Gesetz vorgeschriebenen Förmlichkeiten der Zustellung die vorrangigen Formen der Zustellung tatsächlich nicht durchführen kann Wird dem Postzusteller auf eine einmalige Betätigung der Klingelanlage hin nicht hinreichend schnell und für ihn ersichtlich die Tür geöffnet, so trifft er zwangsläufig weder den Zustellungsadressaten noch eine zum Empfang berechtigte Person i.S.d. § 178 ZPO tatsächlich an und die Voraussetzungen einer Ersatzzustellung nach § 180 ZPO sind eröffnet.

Fundstelle(n):
CAAAJ-35726

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FG Münster, Urteil v. 22.11.2022 - 15 K 1593/21 U,AO

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