Online-Nachricht - Freitag, 17.03.2023

Gesetzgebung | Ertragsteuerinformationen multinationaler Unternehmen (Bundestag)

Der Bundestag hat am Mittwoch, , erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen“ (BT-Drucks. 20/5653) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse. Die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der Rechtsausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung:

  • Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen, der zufolge multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne künftig Informationen zu in den Mitgliedstaaten gezahlten Ertragsteuern offenlegen müssen. Durch die Offenlegungspflicht solle „eine informierte öffentliche Debatte darüber ermöglicht werden, ob die betroffenen multinationalen Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

  • In deutsches Recht umgesetzt werden soll die Richtlinie der Vorlage zufolge durch einen neuen Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs des Handelgesetzbuches (HGB). Zudem sind weitere Änderungen im HGB vorgesehen. So sollen unter anderem eine Offenlegungspflicht erweitert und handelsbilanzrechtliche Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften punktuell geändert werden.

Quelle: Bundestag online, Meldung v. (RD)

Fundstelle(n):
MAAAJ-35701