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Grundsätze zur Umsatzsteuer- auch bei einer Kassen-Nachschau?
Das FG Hamburg entscheidet mit Urteil v. – 6 K 47/22 zu den Voraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau (NZB anhängig unter BFH: XI B 93/22). Hierbei kommt einem Rückgriff auf die Grundsätze zur Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG etwaige Praxisrelevanz zu.
I. Leitsatz (amtlich)
Wie bei der Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG bedarf auch die Kassen-Nachschau weder der vorherigen Ankündigung noch der Angabe von Gründen.
II. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine in 2001 gegründete GmbH. Diese betrieb ein Restaurant, wobei zunächst zwei Gesellschafter zu gleichen Teilen an der Klägerin beteiligt waren. Seit 2019 war dann nur noch ein Gesellschafter vorhanden, der zudem der alleinige Geschäftsführer der Klägerin war. Die Klägerin benutzte ein elektronisches Kassensystem. Es wurde bei der Klägerin eine Kassen-Nachschau gem. § 146b AO durchgeführt. Das FA vertrat die Auffassung, dass die Bankeinzahlungen unregelmäßig erfolgt seien und vermuteten, dass das Bargeld bis zur Einzahlung bei der Bank zu Hause beim Geschäftsführer aufbewahrt worden sei. Das FA teilte der Klägerin daher den Übergang zu einer Außenprüfung gem. § 146b Abs. 3 AO mit. Die Außenprüfung sollte sich auf den Zeitraum 2017 b...