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Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Tätowierungen
Körperschmuck in Form von Tätowierungen ist weiterhin im Trend, nicht ohne jedoch zu polarisieren. Wie kaum eine andere Ausdrucksweise des persönlichen Lebensstils sind Tattoos daher häufig in die (Steuer-)Rechtswelt eingebunden.
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Besteuerung von Tätowierern
[i]Geißler, Künstlersozialversicherung, infoCenter, NWB SAAAC-89667 Für die Besteuerung von Tätowierern stellt sich die Frage nach der Einkunftsart. Denn vorrangig vor Einkünften aus Gewerbebetrieb wäre an solche aus einer selbständigen künstlerischen Tätigkeit zu denken. Interessant ist dies besonders für den Zugang zur Künstlersozialkasse. Tätowierer werden jedoch nur in Ausnahmefällen als Künstler nach § 2 KSVG eingestuft. Begründet wird die Einordnung damit, dass Tätowierer vorrangig handwerklich tätig sind. Eine Einstufung als Künstler kommt damit letztlich nur in Betracht, wenn der handwerklich geprägte Bereich des Tätowierens verlassen wird, etwa durch die Teilnahme an Kunstausstellungen.
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz
[i]RegelsteuersatzIn umsatzsteuerlicher Hinsicht führt ein Tätowierer sonstige Leistungen aus, die mit dem allgemeinen Steuersatz von 19 % besteuert werden. Eine Einräumung von Nutzungsrechten an einem Urheb...BStBl 1998 II S. 641