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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 202/21

Gesetze: § 8 Abs. 1 SGB VII

Leitsatz

Leitsatz:

1. Das Zurücklegen des Weges zum Holen eines Kaffees im Betriebsgebäude des Arbeitgebers steht im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.

2. Ein grundsätzlich versicherte Weg in der Sphäre des Arbeitgebers wird nicht durch die Tür des Raumes begrenzt, in dem der Getränkeautomat steht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 14 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2023 S. 753
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2023 S. 753
RAAAJ-35614

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Nutzungsdauer:
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LSG Hessen, Urteil v. 07.02.2023 - L 3 U 202/21

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