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LSG Hessen Urteil v. - L 8 KR 522/21

Gesetze: § 240 Abs. 1 S. 3 SGB V idF GKV-VEG ; § 240 Abs. 1 S. 4 SGB V idF GKV-VEG

Leitsatz

Leitsatz:

Die Vorschrift des § 240 Abs. 1 S. 3, S. 4 SGB V idF durch das GKV-VEG vom , die für bestimmte freiwillig Versicherte eine rückwirkende Korrektur der Beitragsfestsetzung nach dem Höchstbeitrag ermöglicht, ist auf den Personenkreis der hauptberuflich Selbständigen nicht anwendbar; für diese trifft § 240 Abs. 4a S. 4 SGB V eine eigene Regelung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAJ-35600

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 28.07.2022 - L 8 KR 522/21

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