BBK Nr. 6 vom Seite 241

Erleichterungen bei der Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Die Corona-Pandemie rückt langsam aus dem Bewusstsein, ganz unabhängig davon, dass das Virus keineswegs verschwunden ist. Aber das öffentliche Gedächtnis ist mitunter eher kurz und andere Krisen überlagern fast zwangsläufig die Wahrnehmung. Zeit also, zu reflektieren, welche Folgen die Pandemie langfristig zeigt. In der Arbeitswelt haben Pandemie und Lockdown wie ein Katalysator den Trend zur Digitalisierung beschleunigt und gleichzeitig vor Augen geführt, wie groß stellenweise der Nachholbedarf und auch wie komplex das Unterfangen ist. Auch wenn etwa die betriebliche Reisetätigkeit in den letzten zwei Jahren wieder angezogen hat, liegt die Zahl der Geschäftsreisen allenfalls bei gut 20 % des Vor-Corona-Umfangs, denn mittlerweile sind Video-Konferenzen vermeintlich oder tatsächlich das Mittel der Wahl, um bei der Arbeit zu kommunizieren. Gleiches gilt auch für die Tätigkeit im Home-Office, deren Umfang sich ebenfalls insgesamt stark ausgeweitet hat. In einer Umfrage in Österreich gaben 48 % der befragten Unternehmen an, fast alle der Mitarbeiter seien zumindest zeitweise von Zuhause aus tätig; Unternehmen ganz ohne Home-Office machten dabei weniger als 10 % aus. Diese Entwicklung rückte wiederum die Frage in den Mittelpunkt, ob sich die mit dem Home-Office verbundenen Kosten der Arbeitnehmer über die steuerliche Abzugsfähigkeit lindern lassen, der Gesetzgeber hatte 2020 dabei recht (groß-)zügig reagiert und eine Home-Office-Pauschale kreiert. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 haben sich die steuerlichen Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer noch einmal geändert; BBK-Stammautor StB Rüdiger Happe stellt ab die Grundzüge der neuen Regelung vor.

Außerdem in diesem Heft: Die Inflationsausgleichsprämie ermöglicht es Arbeitgebern, befristet bis zu 3.000 € steuerfrei den Arbeitnehmern zukommen zu lassen, StB Rüdiger Happe fasst ab kompakt zusammen, ob und wann in diesen Fällen Rückstellungen oder Verbindlichkeiten zu passivieren sind; dabei geht er auch auf die in einigen Tarifverträgen bereits verankerten Regelungen ein und der Frage nach, wann die Verpflichtungen wirtschaftlich entstanden sind. Im Buchführungs-Seminar erläutert StB Karl-Hermann Eckert ab die Buchung von Vermittlungsleistungen, also wenn der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines Dritten tätig wird. Die Vermittlungsleistungen können dann umsatzsteuerfrei sein, bestimmte steuerfreie Umsätze sind aber nachweispflichtig. BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert stellt ab eine wichtige BFH-Entscheidung zum Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung vor, mit der das Gericht die Betriebsaufgabe der Betriebsveräußerung gleichstellt. Schlussendlich stellt Jörg Romanowski diesmal im Update Sozialversicherung ab die Künstlersozialabgabe und Schwerbehindertenanzeige vor, die bis zum Monatsende zu erledigen sind.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2023 Seite 241
QAAAJ-35461