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BFH Urteil v. - IV R 218/85 BStBl 1988 II S. 731

Gesetze: FGO § 62VGFG EntlG Art. 3 § 1

Zur Rechtswirkung einer Vollmacht bei fehlender Bezeichnung des Bevollmächtigten

Leitsatz

Eine Vollmachtsurkunde entspricht auch dann den Anforderungen des § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO, wenn sie selbst zwar den Namen des Prozeßbevollmächtigten nicht erkennen läßt, sich aber erkennbar auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und der Klagebegründung angeheftet ist, in der sich der mit der Führung des Rechtsstreits beauftragte Rechtsanwalt zum Prozeßbevollmächtigten bestellt und die von ihm unterschrieben ist (Fortführung von , HFR 1984, 493, und Abgrenzung von , BFHE 141, 463, BStBl II 1984, 802).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 731
HAAAA-92645

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 10.03.1988 - IV R 218/85

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