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BFH Urteil v. - VI R 106/84 BStBl 1988 II S. 726

Gesetze: EStG 1978 § 8 Abs. 1EStG 1978 § 19 Abs. 1 Satz 1EStG 1978 § 40 Abs. 1

1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind Arbeitslohn - 2. Zur Berechnung des Pauschalsteuersatzes nach § 40 Abs. 1 Satz 1 EStG

Leitsatz

1. Zahlt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im Rahmen eines sog. Sicherheitswettbewerbs Prämien, so handelt es sich hierbei um Arbeitslohn.

2. Zur Berechnung des Pauschsteuersatzes gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 726
XAAAA-92644

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BFH, Urteil v. 11.03.1988 - VI R 106/84

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